Amtliche Bekanntmachung

06. Dezember 2019 : 2. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung
Billigung des Entwurfes in der Fassung vom 24.10.2019 sowie förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans

Der Gemeinderat Gerach hat in seiner Sitzung vom 25.07.2019 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der nachfolgend aufgeführten Grundstücke mit Flur-Nr.

§ 296 (ganz)

§ 296/2 (ganz)

der Gemarkung Gerach beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 22.08.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden bereits in der Zeit vom 02.09.2019 bis 04.10.2019 frühzeitig am Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 25.07.2019 beteiligt.

In der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2019 hat der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlussmäßig behandelt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 24.10.2019 liegt mit Begründung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

25. November 2019 bis 10. Januar 2020

In der Verwaltungsgemeinschaft Baunach - Zimmer-Nr. OG 13 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus.

Es können Äußerungen zur Planung abgegeben werden. Bei Bedarf werden notwendige Auskünfte zur Planung erteilt. Eingehende Äußerungen werden zusammen mit den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gewürdigt.

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung kann auch auf der Homepage der Gemeinde Gerach unter www.vg-baunach.de eingesehen werden.

Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Gerach, den 14. November 2019

Ellner

Erster Bürgermeister

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